Satzung des Fördervereins der Ludgerusschule Herten e.V.

Stand der Satzung: 28.11.2005

 

§1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen "Förderverein der Ludgerusschule Herten e.V.". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden

(2) Sitz des Vereins ist Herten

 

§2 Zweck

Zweck des Vereins ist, die Schulgemeinschaft zu fördern, insbesondere

a) die Zielsetzung der Schule zu unterstützen, 

b) bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Schule mitzuhelfen, 

c) Schüler in sozialer Sicht zu unterstützen, 

d) die Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Freunden der Schule zu fördern

 

§3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuzerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigennützige Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 

(2) Die mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 

 

§4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Schuljahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Juli 1992

 

§5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied es Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Zwecke des Vereins zu fördern.

(2) Über den Erwerb der Mitgliedschaft, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand

(3) Die Mitgliedschaft endet

a) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand, die nur zum Schluss eines Schuljahres zulässig ist, 

b) automatisch beim Abgang des letzten Kindes des Mitgliedes von der Ludgerusschule, 

c) mit dem Tod eines Mitgliedes

d) duch Ausschluss aus dem Verein

(4) Ein Mitglied kann aus wichtigem Grunde durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Mitglied in erheblichem Maß gegen die Vereinsintressen verstößt oder mit mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. 

 

§6 Organe

Die Organe des Vereins sind: 

1. der Vorstand

2. die Mitgliederversammlung

 

§7 Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus 

1. dem/der Vorsitzenden

2. dem/der Stellvertreter/in

3. dem/der Schriftführer/in

4. dem/der Kassenführer/in

5. dem/der Beisitzer/in

Ein Mitglied es Vorstandes sollte Mitglied der Schulpflegschaft sein. 

(2) Der Verein wird gerichtlich außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 1 Jahr gewählt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag hat die Wahl geheim zu erfolgen. Der Vorstand bleibt so lang im Amt, bis die Neuwahl erfolgt. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der Wahlperiode erfolgt auf der nächsten Mitgliederversammlung die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Wahlperiode.

(4) Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder auf Antrag von 2 Vorstandsmitgliedern zusammen. Zu den Vorstandssitzungen hat der Vorsitzende - bei dessen Verhinderung der Stellvertreter - mit einer Frist von 7 Tagen einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn  mindestens die Hölfte seiner Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Simmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Über die Sitzung des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen. 

(5) Der Vorsitzende - bei dessen Verhinderung der Stellvertreter - hat die laufnde Vereinsangelegenheiten zu führen. Er beruft und leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen sowie die Durchführung der von diesen Organen gefassten Beschlüsse und erstattet der ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresbericht. 

 

§8 Mitgliederversammlung

(1) Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Ein außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens 1/10 der Mitglieder des Vereins zu berufen. Die Einladung zu jeder Mitgleiderversammlung hat schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen zu erfolgen. Die Tagesordnugn ist beizufügen. Jede ordnugnsgemäße einberufene Mitgleiderversammlung ist beschlussfähig. 

(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgabe: 

1. Entgegenname des Jahresberichtes und des Kassenberichtes des Vorstandes

2. Entgegenname des Berichtes des Kassenprüfers

3. Entlasung des Vorstandes

4. Wahl des Vorstandes

5. Wahl des Kassenprüfers

6. Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages

7. Entscheidung über die Beruffung eines Mitgliedes gegen ein Ausschluss durch den Vorstand

8. Änderung der Satzung

9. Auflösung des Vereins

(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Für Satzugnsänderungen und eine Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienen Mitgleidfer erfordferlich

(4) Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. 

(5) Die Mitgliederversammlung wählt auf der Jahreshauptversammlung aus den Reihen der Mitglieder mindestens eine/n Kassenprüfer/in. 

 

§9 Mitgliedsbeiträge

(1) die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils im IV. Quartal fällig. Der jährliche Beitrag beträgt mindestens 10,00 € und ist ab 2006 in dieser Höhe fällig. 

(2) Der Vorstand kann in begründeten Fällen Mitgliedern den Beitrag ganz oder teilweise erlassen. 

 

§10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögen

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Herten, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützgie Zwecke der Ludgerusschule zu verwenden hat. Sollte die Ludgerusschule nicht mehr bestehen, tritt eine andere Grundschule der Stadt Herten an ihrer Stelle. 

 

 

 

 

 

 

©Förderverein der Ludgerusschule e.V. . Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.